CareLit Fachartikel
Vereinbarung nach § 5 BPflV zum Krankenhausvergleich
Möcks, G.; Lüngen, M. · Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 2 · S. 78 bis 81
Dokument
48924
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der unterschriftlichen Vereinbarung nach § 5 BPflV zum Kranknehausvergleich haben sich die DKG und die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem weiteren Schritt dem Ziel des gemeinsamen, institutionalisierten Krankenhausvergleichs genähert. Die Vereinbarung legt den organisatorischen Rahmen für die Durchführung sowie die Finanzierung des vergleichs fest und trifft grundsätzliche Entscheidungen für die Gewinnung von Vergleichsmaßstäben. Insbesondere wird die Methode zur Ermittlung vergleichbarer Krankenhausabteilungen/ Krankenhäuser vereinbart.
Schlagworte
DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
KRANKENKASSE
FINANZIERUNG
VEREINBARUNG
BETRIEBSVERGLEICH
ZIEL
METHODIK
Das Krankenhaus
Berlin