CareLit Fachartikel

Vereinbarung nach § 5 BPflV zum Krankenhausvergleich

Möcks, G.; Lüngen, M. · Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 2 · S. 78 bis 81

Dokument
48924
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Möcks, G.; Lüngen, M.
Ausgabe
Heft 2 / 1999
Jahrgang 91
Seiten
78 bis 81
Erschienen: 1999-02-01 00:00:00
ISSN
0304-3602
DOI

Zusammenfassung

Mit der unterschriftlichen Vereinbarung nach § 5 BPflV zum Kranknehausvergleich haben sich die DKG und die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem weiteren Schritt dem Ziel des gemeinsamen, institutionalisierten Krankenhausvergleichs genähert. Die Vereinbarung legt den organisatorischen Rahmen für die Durchführung sowie die Finanzierung des vergleichs fest und trifft grundsätzliche Entscheidungen für die Gewinnung von Vergleichsmaßstäben. Insbesondere wird die Methode zur Ermittlung vergleichbarer Krankenhausabteilungen/ Krankenhäuser vereinbart.

Schlagworte

DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT KRANKENKASSE FINANZIERUNG VEREINBARUNG BETRIEBSVERGLEICH ZIEL METHODIK Das Krankenhaus Berlin