CareLit Fachartikel
Auskunftersuchen von Versicherern und ärztliche Schweigepflicht Wann kann, darf odder muß der Krankenhausträger Auskunft erteilen?
Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 2 · S. 116 bis 120
Dokument
48930
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Auskunft über die Behandlung eines Patienten und die Weitergabe von Behandlungsunterlagen sind grundsätzlich nur mit dessen Einwilligung zulässig. Gesetzliche Auskunftspflichten gelten teilweise gegnüber den Sozialversicherungsträgern, hier aber auch nur im Rahmen des für die Wahrnehmung ihrer Versicherungsaufgaben Notwendigen. Alles Wissenswerte über dieses Thema in diesem Artikel.
Schlagworte
SOZIALVERSICHERUNG
PATIENTENAKTEN
SCHWEIGEPFLICHT
AUSKUNFTSRECHT
Das Krankenhaus
Berlin