CareLit Fachartikel

Auskunftersuchen von Versicherern und ärztliche Schweigepflicht Wann kann, darf odder muß der Krankenhausträger Auskunft erteilen?

Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 2 · S. 116 bis 120

Dokument
48930
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 1999
Jahrgang 91
Seiten
116 bis 120
Erschienen: 1999-02-01 00:00:00
ISSN
0304-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Auskunft über die Behandlung eines Patienten und die Weitergabe von Behandlungsunterlagen sind grundsätzlich nur mit dessen Einwilligung zulässig. Gesetzliche Auskunftspflichten gelten teilweise gegnüber den Sozialversicherungsträgern, hier aber auch nur im Rahmen des für die Wahrnehmung ihrer Versicherungsaufgaben Notwendigen. Alles Wissenswerte über dieses Thema in diesem Artikel.

Schlagworte

SOZIALVERSICHERUNG PATIENTENAKTEN SCHWEIGEPFLICHT AUSKUNFTSRECHT Das Krankenhaus Berlin