CareLit Fachartikel
BADEN-WÜRTTEMBERG: Studenten mit psychischen Problemen
dr · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
489626
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wesentliche Veränderungen im „Einheitlichen Bewertungsmaßstab" Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden am 1. Januar 1984 wirksam Günter Flatten Der Bewertungsausschuß gemäß § 368 i Abs. 8 RVO besteht aus sieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung benannten Mitgliedern sowie je einem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bestellten Vertreter. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und ein Vertreter der Krankenkassen. Der Bewertungsausschuß ist zuständig
Schlagworte
Baden-Württemberg
Studenten
psychische Probleme
Bewertungsausschuss
Ultraschalluntersuchung
medizinische Leistungen
Mental Disorders
Students
Health Care Costs
Diagnostic Imaging
Ultrasound
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt