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HESSEN: Dreißig Jahre Neurochirurgie in Gießen

EB · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
489627
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 51 / 1983
Jahrgang 15
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wesentliche Veränderungen im „Einheitlichen Bewertungsmaßstab" Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden am 1. Januar 1984 wirksam Günter Flatten Der Bewertungsausschuß gemäß § 368 i Abs. 8 RVO besteht aus sieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung benannten Mitgliedern sowie je einem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bestellten Vertreter. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und ein Vertreter der Krankenkassen. Der Bewertungsausschuß ist zuständig

Schlagworte

Neurochirurgie Gießen Bewertungsausschuss Ultraschalluntersuchung Abrechnungsposition medizinische Indikation Diagnostik Kassenärztliche Vereinigungen Neurosurgery Ultrasonography Medical Indications Health Care Costs Diagnostic Imaging Health Policy Deutsches Ärzteblatt