CareLit Fachartikel
HESSEN: Dreißig Jahre Neurochirurgie in Gießen
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
489627
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wesentliche Veränderungen im „Einheitlichen Bewertungsmaßstab" Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden am 1. Januar 1984 wirksam Günter Flatten Der Bewertungsausschuß gemäß § 368 i Abs. 8 RVO besteht aus sieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung benannten Mitgliedern sowie je einem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bestellten Vertreter. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und ein Vertreter der Krankenkassen. Der Bewertungsausschuß ist zuständig
Schlagworte
Neurochirurgie
Gießen
Bewertungsausschuss
Ultraschalluntersuchung
Abrechnungsposition
medizinische Indikation
Diagnostik
Kassenärztliche Vereinigungen
Neurosurgery
Ultrasonography
Medical Indications
Health Care Costs
Diagnostic Imaging
Health Policy
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