CareLit Fachartikel
AUFRUF: Ärzte in Ghana bitten dringend um Hilfe
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
489636
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wesentliche Veränderungen im „Einheitlichen Bewertungsmaßstab" Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden am 1. Januar 1984 wirksam Günter Flatten Der Bewertungsausschuß gemäß § 368 i Abs. 8 RVO besteht aus sieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung benannten Mitgliedern sowie je einem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bestellten Vertreter. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und ein Vertreter der Krankenkassen. Der Bewertungsausschuß ist zuständig
Schlagworte
Bewertungsausschuss
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Ultraschalluntersuchung
sonographische Leistungen
Abrechnungsposition
Krankenkassen
medizinische Indikationskatalog
Geräteauslastung
Diagnostic Imaging
Ultrasonography
Health Care Costs
Medical Audit
Health Policy
Medical Economics
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