CareLit Fachartikel
Verjährung im bürgerlichen Recht
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
489638
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
WIRTSCHAFT Verjährung im bürgerlichen Recht Grundsätzlich verjährt jeder Anspruch, d. h. das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Von der Verjährung sind jedoch Ansprüche aus familienrechtlichen Verhältnissen, soweit sie auf Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustandes für die Zukunft gerichtet sind (§ 194 Abs. 2 BGB), ausgeschlossen, ferner Ansprüche auf Gemeinschaftsund Erbteilung (§§ 758, 2042 BGB) sowie grundbuchund nachbarrechtliche
Schlagworte
Verjährung
bürgerliches Recht
Anspruch
Frist
Schadensersatz
Lebensversicherungen
Erbrecht
Handelsrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Civil Law
Statutes
Legal Rights
Liability
Family Law
Contracts