CareLit Fachartikel

Verjährung im bürgerlichen Recht

EB · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
489638
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 50 / 1983
Jahrgang 15
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

WIRTSCHAFT Verjährung im bürgerlichen Recht Grundsätzlich verjährt jeder Anspruch, d. h. das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Von der Verjährung sind jedoch Ansprüche aus familienrechtlichen Verhältnissen, soweit sie auf Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustandes für die Zukunft gerichtet sind (§ 194 Abs. 2 BGB), ausgeschlossen, ferner Ansprüche auf Gemeinschaftsund Erbteilung (§§ 758, 2042 BGB) sowie grundbuchund nachbarrechtliche

Schlagworte

Verjährung bürgerliches Recht Anspruch Frist Schadensersatz Lebensversicherungen Erbrecht Handelsrecht Mietrecht Nachbarrecht Civil Law Statutes Legal Rights Liability Family Law Contracts