Ein Pflegekonzept muß gelebt werden Wie sollen Mitarbeiter mit demenzkranken Bewohnern umgehen?
Lepthin, T. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1999 · Heft 2 · S. 76 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch § 80 SGB XI werden Heime dazu verpflichtet professionelle Pflegekonzepte zu entwickeln, die den Bewohnern hochwertige Pflege nach den neuesten und anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen garantiert. Vor allem für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen, deren Anteil in stationären Einrichtungen auf bis zu 50 % geschätzt wird, sind spezielle Pflegekonzepte notwendig. Wichtig ist dabei der Passus zur Beziehungsgestaltung: Festgelegt werden sollte u. a., wie das Wohnungskonzept, das Beschäftigungsangebot, die Valitationsarbeit und die Betreuung aussehen soll.