CareLit Fachartikel

Der Mutterschutz ist ein Verfassungsgebot und damit ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes für Frauen

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1999 · Heft 2 · S. 79 bis 80

Dokument
49027
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 1999
Jahrgang 18
Seiten
79 bis 80
Erschienen: 1999-02-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) enthält eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Mutter und Kind für die Zeit vor und nach der Geburt und dient der Verwirklichung des Gebots und der Wertentscheidung aus Art.

Schlagworte

GEBURT SOZIALRECHT ARBEITSSCHUTZGESETZ MUTTERSCHUTZGESETZ VORSCHRIFTEN FRAU FRAUEN KIND ZEIT ES MÜTTER ARBEITSPLATZ SCHWANGERSCHAFT MÄNNER GESUNDHEIT MIKROBIOLOGIE