CareLit Fachartikel
Lähmung umfaßt begrifflich regelmäßig auch die dauernde Lähmung
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 2 · S. 53 bis 55
Dokument
49050
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem eine Patientin eine dauerhafte Schädigung nach einem Eingriff davon getragen hat, obwohl im Beratungsgespräch nur von kurzzeitigen Lähmungen die Rede gewesen sei, fordert sie Schmerzensgeld. Im Gerichtsverfahren muß bei der Beurteilung der Sachlage die Definition des Wortes Lähmung eingeschätzt werden. Der Beitrag schildert den Verlauf des Verfahrens und bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 29. September 1998.
Schlagworte
BEGRIFFSDEFINITION
LÄHMUNG
BUNDESGERICHTSHOF
SCHMERZENSGELD
Krankenhaus und Recht
Frankfurt