CareLit Fachartikel

Lähmung umfaßt begrifflich regelmäßig auch die dauernde Lähmung

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 2 · S. 53 bis 55

Dokument
49050
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 1999
Jahrgang 3
Seiten
53 bis 55
Erschienen: 1999-02-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Nachdem eine Patientin eine dauerhafte Schädigung nach einem Eingriff davon getragen hat, obwohl im Beratungsgespräch nur von kurzzeitigen Lähmungen die Rede gewesen sei, fordert sie Schmerzensgeld. Im Gerichtsverfahren muß bei der Beurteilung der Sachlage die Definition des Wortes Lähmung eingeschätzt werden. Der Beitrag schildert den Verlauf des Verfahrens und bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 29. September 1998.

Schlagworte

BEGRIFFSDEFINITION LÄHMUNG BUNDESGERICHTSHOF SCHMERZENSGELD Krankenhaus und Recht Frankfurt