CareLit Fachartikel
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Zwischen dem Vorstand der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Frankfurt, und der Kassenärztlich…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
490564
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN DM gezahlt. Mit diesem Honorar sind die eingehende Erstuntersuchung des Anspruchsberechtigten einschl. der Aufstellung des Kurplanes, die badeärztliche Leitung und Überwachung der Kur mit den laufenden Untersuchungen einschl. der für die PBeaKK erforderlichen Bescheinigungen und der am Schluß der Kur zu erstellende Kurbericht (Schlußbericht) abgegolten. 2. Für die badeärztliche Tätigkeit bei einer weniger als 4 Wochen dauernden Kur
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vertragsbadearzt
Honorar
Kur
Abrechnung
Prüfungsantrag
Wirtschaftlichkeit
Behandlung
Gebührenordnung
ärztliche Leistungen
Patienten
Gesundheitsversorgung
Health Care Costs
Health Care Reform
Health Policy
Medical Fees