CareLit Fachartikel
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Mutmaßlicher Patientenwille muß zweifelsfrei ermittelt werden
Großkopf, V.; · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 2 · S. 126 bis 129
Dokument
49105
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer neuen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz das Recht auf Selbstbestimmung im Bereich der Sterbehilfe erweitert. Danach kann der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei einme Komapatienten durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden, wenn dies dem zuvor geäußerten oder dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
Schlagworte
SELBST- FREMDBESTIMMUNG
KOMA
PATIENT
STERBEHILFE
RECHT
URTEIL
PATIENTEN
LEBEN
BEURTEILUNG
ERNÄHRUNG
KRANKENPFLEGE
TEE
TOD
BERATUNG
BLUTTRANSFUSION
LEBENSERWARTUNG