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Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Mutmaßlicher Patientenwille muß zweifelsfrei ermittelt werden

Großkopf, V.; · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 2 · S. 126 bis 129

Dokument
49105
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 2 / 1999
Jahrgang 52
Seiten
126 bis 129
Erschienen: 1999-02-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

In einer neuen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz das Recht auf Selbstbestimmung im Bereich der Sterbehilfe erweitert. Danach kann der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei einme Komapatienten durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden, wenn dies dem zuvor geäußerten oder dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Schlagworte

SELBST- FREMDBESTIMMUNG KOMA PATIENT STERBEHILFE RECHT URTEIL PATIENTEN LEBEN BEURTEILUNG ERNÄHRUNG KRANKENPFLEGE TEE TOD BERATUNG BLUTTRANSFUSION LEBENSERWARTUNG