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Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung

Erb, M. · Altenheim, Hannover · 1999 · Heft 3 · S. 74

Dokument
49159
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Erb, M.
Ausgabe
Heft 3 / 1999
Jahrgang 38
Seiten
74
Erschienen: 1999-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat bei einer verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich und ausdrücklich verlangt, daß der Arbeitnehmer abgemahnt werden muß.

Schlagworte

ABMAHNUNG KÜNDIGUNG URTEIL ARBEITNEHMER VERHALTEN ARBEIT DIEBSTAHL ES ALTENHILFE STÄDTE Altenheim Hannover