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Heldt, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
492214
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Heldt, H.
Ausgabe
Heft 8 / 1983
Jahrgang 15
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BRIEFE AN DIE REDAKTION um was es sich lt. Gesetz dabei handelte: um eine Gewebsprobe! ! Eine junge Kollegin in der Klinik klärte uns darüber auf, ein Mensch sei man ab 1000 g bzw. mit 28 Wochen. Nun frage ich mich, was wohl für den Gesetzgeber ein Mensch zwischen der 22. und 28. Woche ist. (Meines Wissens ist eine Interruptio nur bis zur 22. Woche erlaubt). Was denken sich die Leute, die unsere Gesetze machen, wenn sie einer Frau zumuten, ihr Kind als Gewebsprobe zu betrachten?

Schlagworte

Gewebsprobe Gesetzgeber Mensch Interruptio Depressionen psychosomatische Leiden medizinische Themen Magnesiumtherapie Herzerkrankungen Kontraindikationen Tissue Donors Abortion Induced Depression Psychophysiologic Disorders Magnesium