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Datenschutz in der Medizin: Europarat empfiehlt strengere Vorschriften
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
492242
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen KURZBERICHTE weist in einem Rundschreiben an die Mitglieder des Bund-LänderAusschusses darauf hin, daß außer auf die Ausbildungsstätten für Masseure, Masseure und medizinische Bademeister sowie für Krankenpflegevorschulen die rechtlichen und damit die Finanzierungs-Förderungsbestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes jeweils zuträfen. Nach Maßgabe und Sinn dieses Gesetzes würden Ausbildungsstätten nur dann als förderungsfähig und als
Schlagworte
Datenschutz
Medizin
Europarat
Vorschriften
medizinische Datenbanken
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Health Information
Confidentiality
Medical Informatics
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