CareLit Fachartikel
Betriebshygiene in der ärztlichen Praxis: Bundesseuchengesetz
Müller, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 1983 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
492336
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Zulassungsund Berufungsausschuß als gesetzliche Fristen einzuhalten sind. Eine solche Frist sieht das Gesetz für die Einlegung des Widerspruchs vor. Auf deren Einhaltung hat der Berufungsausschuß zu achten. Weil das Verfahren vor dem Berufungsausschuß als Vorverfahren im Sinne des § 78 SGG gilt, § 368 c Abs. 7 RVO, und auch § 62 SGB X für das Vorverfahren die Anwendung des Sozialgerichtsgesetzes vorsieht, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen
Schlagworte
Betriebshygiene
ärztliche Praxis
Bundesseuchengesetz
Anzeigepflicht
Krankheitserreger
Hygieneregeln
Infektionsrisiko
mikrobiologische Diagnostik
Gebühren
Zulassungsverfahren
Hygiene
Infectious Disease Transmission
Microbiology
Medical Practice
Legal Aspects
Health Policy