CareLit Fachartikel
Minister Geißler: § 218 StGB wird vorerst nicht geändert
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1982 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
492672
CareLit-ID
Jahr
1982
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN jeder Kassenart sollten vom Gesetzgeber respektiert werden. Von ihm wird eine geschlossene Darstellung des Ersatzkassenrechts im Sozialgesetzbuch (SGB) erwartet. Das Bemühen um Versichertennähe und eine versichertenfreundliche Verwaltung sollte nicht durch einen gesetzlichen Zwang durchkreuzt werden, in Arbeitsgemeinschaften pflichtgemäß organisatorisch zusammenzuarbeiten. Um die Wahlmöglichkeiten der Versicherten zu erweitern, sollte
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
§ 218 StGB
Gesundheitswesen
Forschung
Sozialgesetzbuch
Versichertenbeiträge
Kassenarten
medizinische Versorgung
Ärzteschaft
Erziehungsgeld
Abortion
Health Services
Social Security
Research
Medical Care
Physicians