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Minister Geißler: § 218 StGB wird vorerst nicht geändert

EB · Deutsches Ärzteblatt · 1982 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
492672
CareLit-ID
Jahr
1982
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 51 / 1982
Jahrgang 14
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN jeder Kassenart sollten vom Gesetzgeber respektiert werden. Von ihm wird eine geschlossene Darstellung des Ersatzkassenrechts im Sozialgesetzbuch (SGB) erwartet. Das Bemühen um Versichertennähe und eine versichertenfreundliche Verwaltung sollte nicht durch einen gesetzlichen Zwang durchkreuzt werden, in Arbeitsgemeinschaften pflichtgemäß organisatorisch zusammenzuarbeiten. Um die Wahlmöglichkeiten der Versicherten zu erweitern, sollte

Schlagworte

Schwangerschaftsabbruch § 218 StGB Gesundheitswesen Forschung Sozialgesetzbuch Versichertenbeiträge Kassenarten medizinische Versorgung Ärzteschaft Erziehungsgeld Abortion Health Services Social Security Research Medical Care Physicians