CareLit Fachartikel
In einem Satz
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1982 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
492673
CareLit-ID
Jahr
1982
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN jeder Kassenart sollten vom Gesetzgeber respektiert werden. Von ihm wird eine geschlossene Darstellung des Ersatzkassenrechts im Sozialgesetzbuch (SGB) erwartet. Das Bemühen um Versichertennähe und eine versichertenfreundliche Verwaltung sollte nicht durch einen gesetzlichen Zwang durchkreuzt werden, in Arbeitsgemeinschaften pflichtgemäß organisatorisch zusammenzuarbeiten. Um die Wahlmöglichkeiten der Versicherten zu erweitern, sollte
Schlagworte
Kassenarten
Ersatzkassen
Sozialgesetzbuch
Versichertenbeiträge
Gesundheitswesen
Forschung
Schwangerschaftsabbruch
Arzneimittelpreise
Nierensteinzertrümmerer
Gesundheitsforschung
Health Care Reform
Health Policy
Health Services Research
Health Care Costs
Drug Prices
Medical Research