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Vergütungsfragen vor dem Arbeitsgericht: Der Tarif schützt die Berufsbezeichnung Krankenpflege

Molkentin, T. · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 3 · S. 194 bis 196

Dokument
49432
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Molkentin, T.
Ausgabe
Heft 3 / 1999
Jahrgang 52
Seiten
194 bis 196
Erschienen: 1999-03-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Ein nach Vergütungsgruppe Kr. 4 Arbeitsvertragsrichtlinien vergütete Krankenpflegehelfer streitet mit seinem Arbeitgeber, dem Deutschen Caritasverband , über die arbeitsvertragsliniengerechte Eingruppierung. Da er in der Praxis die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausübt, vertritt er die Auffassung , daß ihm die gleiche Bezahlung zusteht wie einem Krankenpfleger. Deshalb verlangt er die höhere Vergütungsgruppe Kr. 5 und klagt vor dem Arbeitsgericht. Mit seiner Klage unterliegt er jedoch in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht. Über diese und andere rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts z…

Schlagworte

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