Vergütungsfragen vor dem Arbeitsgericht: Der Tarif schützt die Berufsbezeichnung Krankenpflege
Molkentin, T. · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 3 · S. 194 bis 196
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein nach Vergütungsgruppe Kr. 4 Arbeitsvertragsrichtlinien vergütete Krankenpflegehelfer streitet mit seinem Arbeitgeber, dem Deutschen Caritasverband , über die arbeitsvertragsliniengerechte Eingruppierung. Da er in der Praxis die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausübt, vertritt er die Auffassung , daß ihm die gleiche Bezahlung zusteht wie einem Krankenpfleger. Deshalb verlangt er die höhere Vergütungsgruppe Kr. 5 und klagt vor dem Arbeitsgericht. Mit seiner Klage unterliegt er jedoch in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht. Über diese und andere rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts z…