CareLit Fachartikel
Das Urteil Bedarfsplanung und verwaltungsgerichtliche Kontrolle
Klie, T.; Leonhard, B. · Altenheim, Hannover · 1999 · Heft 4 · S. 10 bis 11
Dokument
49507
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme von Pflegeheimen in Landespflegepläne unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Die jeweiligen Landesgesetze sehen eine Bedarfsplanung vor, die die Aufnahme von Pflegeheimen in Landespflegepläne, in Pflegeverzeichnisse oder ein Investitionsprogramm als Voraussetzung für die Investitionsförderung formulieren. Am Unrteil des Verwaltungsgerichts Potsdam wird die Rechtslage erläutert.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
ERLASS
RECHTSVERORDNUNG
RECHTSPRECHUNG
BUNDESLÄNDER
ORIENTIERUNG
BODEN
Altenheim
Hannover