CareLit Fachartikel
Kündigung ohne Abmahnung
Erb, M. · Altenheim, Hannover · 1999 · Heft 4 · S. 49
Dokument
49513
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber ist nicht immer verpflichtet, vor einer rechtmäßigen Kündigung abzumahnen. Der Beitrag beschreibt an einem Beispiel aus der Praxis, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Recht hat, ohne vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers, den Arbeitsvertrag zu kündigen
Schlagworte
ARBEITSRECHT
ABMAHNUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
Immer
Verpflichtet
Rechtmäßigen
Abzumahnen
Beitrag
Beschreibt
Einem
Beispiel
Praxis
Altenheim
Hannover