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Auch Alt-Studenten können sich befreien lassen

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1982 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
495260
CareLit-ID
Jahr
1982
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 5 / 1982
Jahrgang 14
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung > Allerdings, die Rechtsgrundlage, auf die das Ministerium sich stützt, ist nicht besonders tragfähig. Die Krankenkassen haben in der Vergangenheit bewiesen, daß sie ihre Aufgaben auch ohne den Schwall neuer personenbezogener Daten zu erfüllen in der Lage sind. Für ihre Erhebung bietet der § 319a RVO keine genügende rechtliche Handhabe. Diese kann nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Die

Schlagworte

Krankenversicherung Befreiung Studenten AOK Datenschutz Datenerfassung Rechtsgrundlage Kostendämpfung Arzneimittel Rezeptdiebstahl Health Insurance Students Data Protection Cost Control Drug Misuse Medical Records