CareLit Fachartikel
Auch Alt-Studenten können sich befreien lassen
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1982 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
495260
CareLit-ID
Jahr
1982
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung > Allerdings, die Rechtsgrundlage, auf die das Ministerium sich stützt, ist nicht besonders tragfähig. Die Krankenkassen haben in der Vergangenheit bewiesen, daß sie ihre Aufgaben auch ohne den Schwall neuer personenbezogener Daten zu erfüllen in der Lage sind. Für ihre Erhebung bietet der § 319a RVO keine genügende rechtliche Handhabe. Diese kann nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Die
Schlagworte
Krankenversicherung
Befreiung
Studenten
AOK
Datenschutz
Datenerfassung
Rechtsgrundlage
Kostendämpfung
Arzneimittel
Rezeptdiebstahl
Health Insurance
Students
Data Protection
Cost Control
Drug Misuse
Medical Records