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Die Rechtsform GmbH gibt uns weitgehende Selbständigkeit Kreiskrankenhaus Gummersbach: Drei kommunale Träger plus eine private Rechsform

BALK INFO, Flensburg · 1999 · Heft 4 · S. 36 bis 38

Dokument
49527
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BALK INFO, Flensburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 1999
Jahrgang 10
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 1999-04-01 00:00:00
ISSN
1434-9574
DOI

Zusammenfassung

Das Kreiskrankenhaus Gummersbach ist in Trägerschaft von drei regionalen Gebietskörperschaften. Durch die öffentlich-rechtlichen Gesellschafter finden die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes Anwendung. Dabei hat sich das Krankenhaus allerdings für die private Rechtsform der GmbH entschieden. Der Pflegedienstleiter Heinz Lepper äußert sich im Interview zu den Vorteilen der GmbH und dem praktischen Umgang mit dieser Rechtsform im Management.

Schlagworte

KRANKENHAUS MANAGEMENT PFLEGEDIREKTOR RECHTSFORM ROLLE PATIENTEN LEBEN BERUFSGRUPPEN GESUNDHEITSWESEN BETTEN ARBEIT MEDIZIN PERSONEN KRANKENHÄUSER ZEIT KIND