CareLit Fachartikel
Die Rechtsform GmbH gibt uns weitgehende Selbständigkeit Kreiskrankenhaus Gummersbach: Drei kommunale Träger plus eine private Rechsform
BALK INFO, Flensburg · 1999 · Heft 4 · S. 36 bis 38
Dokument
49527
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Kreiskrankenhaus Gummersbach ist in Trägerschaft von drei regionalen Gebietskörperschaften. Durch die öffentlich-rechtlichen Gesellschafter finden die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes Anwendung. Dabei hat sich das Krankenhaus allerdings für die private Rechtsform der GmbH entschieden. Der Pflegedienstleiter Heinz Lepper äußert sich im Interview zu den Vorteilen der GmbH und dem praktischen Umgang mit dieser Rechtsform im Management.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MANAGEMENT
PFLEGEDIREKTOR
RECHTSFORM
ROLLE
PATIENTEN
LEBEN
BERUFSGRUPPEN
GESUNDHEITSWESEN
BETTEN
ARBEIT
MEDIZIN
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
ZEIT
KIND