CareLit Fachartikel
Betriebsarzt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat: Nicht mit Befehlsautorität belasten
Arnhold, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1981 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
496064
CareLit-ID
Jahr
1981
Publikation
PDF
ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Auf Grund seiner Fachkunde trägt der Betriebsarzt die Verantwortung für seine Beratung, nicht jedoch für die daraus folgenden Entscheidungen der Betriebsleitung. Wo bereits gesetzliche Regelungen in die Gestaltung der Arbeitswelt eingreifen, sollten diese auch angewandt werden. Die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 8. September 1975, die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften machen den Unternehmen die Verwendung
Schlagworte
Betriebsarzt
Betriebsleitung
Betriebsrat
Arbeitsschutz
Alkoholmissbrauch
Arbeitsunfähigkeit
Gesundheitswesen
Verordnung
Beratung
Schweigepflicht
Occupational Health Services
Occupational Health
Workplace
Alcoholism
Health Policy
Medical Ethics