CareLit Fachartikel

Betriebsarzt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat: Nicht mit Befehlsautorität belasten

Arnhold, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1981 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
496064
CareLit-ID
Jahr
1981
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Arnhold, W.
Ausgabe
Heft 38 / 1981
Jahrgang 13
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Auf Grund seiner Fachkunde trägt der Betriebsarzt die Verantwortung für seine Beratung, nicht jedoch für die daraus folgenden Entscheidungen der Betriebsleitung. Wo bereits gesetzliche Regelungen in die Gestaltung der Arbeitswelt eingreifen, sollten diese auch angewandt werden. Die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 8. September 1975, die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften machen den Unternehmen die Verwendung

Schlagworte

Betriebsarzt Betriebsleitung Betriebsrat Arbeitsschutz Alkoholmissbrauch Arbeitsunfähigkeit Gesundheitswesen Verordnung Beratung Schweigepflicht Occupational Health Services Occupational Health Workplace Alcoholism Health Policy Medical Ethics