CareLit Fachartikel

Einsetzen der Kinder des Heimleiters als Nacherben - § 14 Abs, 5 Heimgesetz

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1999 · Heft 4 · S. 86 bis 88

Dokument
49697
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 4 / 1999
Jahrgang 3
Seiten
86 bis 88
Erschienen: 1999-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Träger und Mitarbeiter von Altenund Pflegeheimen dürfen alte Menschen, die von ihnen betreut werden nicht beeerben. Damit soll verhindert werden, daß die Argund Hilflosigkeit alter und pflegebedürftiger Menschen in finanzieller Hinsicht ausgenützt wird. Der Beitrag schildert einen Fall aus der Praxis und die Entscheidung des OLG Düsseldorf

Schlagworte

ALTENHEIM PFLEGEHEIM AVR ERBRECHT HEIMGESETZ RECHTSPRECHUNG PflegeRecht Neuwied