CareLit Fachartikel
Datenschutz im Gesundheitsund Versicherungswesen: Arbeitstagung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.
Jung, M. · Deutsches Ärzteblatt · 1980 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
497484
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bericht und Meinung TAGUNGSBERICHT Ein Recht auf Schutz der Daten sei aus dem Grundgesetz nicht herleitbar, stellte Prof. Dr. jur. Peter Krause, Universität Trier, auf einer Arbeitstagung der Kölner Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. am 23. September 1980 in Berlin fest. Da Informationen von besonderer Natur seien, weil sie mitgeteilt und abgerufen werden könnten, ohne daß es sichtbar sei und ohne daß sie sich selbst verringerten. würden mit der
Schlagworte
Datenschutz
Gesundheitswesen
Versicherungswesen
Datenverarbeitung
Persönlichkeitsrechte
Patientenrechte
Grundgesetz
Datenerhebung
Intimsphäre
medizinische Wissenschaft
Einwilligung
Verwaltung
Data Protection
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Privacy