Was bei der Planung von Studien zu beachten ist Epidemiologie und Datenschutz
Meyer, R. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1999 · Heft 4 · S. 728 bis 729
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Epidemiologen stehen im Spannungsfeld zwischen Forschung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Bei der Planung von Studien muß der Datenschutz gewahrt bleiben. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie und die Datenschutsbeauftragten der Länder geben Hilfestellung. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie und der Arbeitskreis Wissenschaft der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben ein Papier entworfen, in welchem der rechtliche Rahmen für epidemiologische Forschung umrissen wird und Lösungsansätze für häufig auftretende Probleme aufgezeigt werden