CareLit Fachartikel
Tatsächlicher oder erwünschter Bedarf an Krankenhausbetten Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Lüneburg
Bruckenberger, E.; Runge, H. · Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 5 · S. 276 bis 280
Dokument
49779
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OVG Lüneburg stellt in seinem Urteil fest, daß der tatsächlich zu versorgende Bedarf an Krankenhausleistungen im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetztes (KHG) sich aus der Summe der Verordnungen der Ärzte bzw. der Kostenanerkennungen der Krankenkassen ergibt. Das Urteil des OVG Lüneburg greift konkretisierend und zusammenfassend die Eckpunkte der Krankenhausplanung auf, die die Länder und Krankenkassen zu beachten haben
Schlagworte
KOSTENRECHNUNG
BETTENBEDARF
ÄRZTLICHE VERSORGUNG
URTEIL
Das Krankenhaus
Berlin