CareLit Fachartikel
Rechtsprechung zur Planung: Bestandsschutz bei Kündigung eines Versorgungsvertrages
Wagener, A.; Meister, J. · Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 5 · S. 319 bis 321
Dokument
49787
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag befaßt sich mit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1998. Bei einer Kündigung gemäß § 110 Absatz 1 SGB V, die wegen eines Bettenüberhangs ausgesprochen wird, genießen die Krankenhäuser keinen vorrangigen Bestandsschutz gegenüber Versorgungskrankenhäusern.
Schlagworte
VERTRAG
BETTENABBAU
GRUNDVERSORGUNG
PLANUNG
RECHTSPRECHUNG
Das Krankenhaus
Berlin