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Rechtsprechung zur Planung: Bestandsschutz bei Kündigung eines Versorgungsvertrages

Wagener, A.; Meister, J. · Das Krankenhaus, Berlin · 1999 · Heft 5 · S. 319 bis 321

Dokument
49787
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Wagener, A.; Meister, J.
Ausgabe
Heft 5 / 1999
Jahrgang 91
Seiten
319 bis 321
Erschienen: 1999-05-01 00:00:00
ISSN
0304-3602
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag befaßt sich mit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1998. Bei einer Kündigung gemäß § 110 Absatz 1 SGB V, die wegen eines Bettenüberhangs ausgesprochen wird, genießen die Krankenhäuser keinen vorrangigen Bestandsschutz gegenüber Versorgungskrankenhäusern.

Schlagworte

VERTRAG BETTENABBAU GRUNDVERSORGUNG PLANUNG RECHTSPRECHUNG Bestandsschutz Kündigung Geriatrie Multimorbidität Erschwert Autor Anhand Fallbeispielen Entscheidungen Getroffen Das Krankenhaus