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OTA-Ausbildung ist keine Schmalspuraubildung

Böhme, H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1999 · Heft 5 · S. 420 bis 427

Dokument
49804
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 5 / 1999
Jahrgang 38
Seiten
420 bis 427
Erschienen: 1999-05-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag beschreibt eine Untersuchung des Autors zur Rechtsstellung der OTA im Vergleich zu Krankenpflegekräften unter besonderer Beachtung der Weiterbildung zur Op.-Fachkraft. Das Gutachten ergibt, daß die Ausbildung der OTA dem Op.-Dienst besser gerecht wird als die Zusatzqualifikation zur Op.-Fachkraft. Die Voraussetzungen zur Arbeit im OP seien gleichwertig.

Schlagworte

KRANKENPFLEGE PERSONAL AUSBILDUNG WEITERBILDUNG OP ES KRANKENPFLEGEPERSONEN LEBEN ARBEIT SCHREIBEN ENDOSKOPIE DOKUMENTATION GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG BERUFE WISSEN