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Selbstverwaltung ist nicht nur Vollzug des Gesetzes
Häussermann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1980 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
498061
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Psychotherapie den Sozialarbeitern die Privilegierung aus § 53 StPO verwehrt, da weder öffentlich-rechtlich verfaßte Standesvertretungen noch Berufsoder Ehrengerichte bestehen, die eine Schweigepflicht überwachen und ihre Verletzung disziplinarisch ahnden könnten (Mengert). Auf diesem Gebiet ist die Rechtslage zum Teil noch sehr ungeklärt. Gerade auch im Hinblick auf den Entwurf zum Psychotherapiegesetz geht mein Schüler Mengert auf die zum Teil noch gar nicht gesehenen Rechtsprobleme
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Deutsches Ärzteblatt