CareLit Fachartikel

Neue Rechtslage bei den 630-DM-Jobs Das sollten Sie wissen und beachten

Hohmann, J. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1999 · Heft 5 · S. 270 bis 271

Dokument
49838
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Hohmann, J.
Ausgabe
Heft 5 / 1999
Jahrgang 16
Seiten
270 bis 271
Erschienen: 1999-05-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 19. März 1999 die Neuregelung der geringfügig Beschäftigten beschlossen. Danach müssen ab dem 1. April 1999 alle Personen, die über den 31. März hinaus in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, neu bei der Krankenkasse angemeldet werden

Schlagworte

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ARBEITGEBER ARBEITNEHMER GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE PERSONEN EINKOMMEN INTERNET BESCHEINIGUNG KRANKENHÄUSER KOMMUNIKATION führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen