CareLit Fachartikel
Neue Rechtslage bei den 630-DM-Jobs Das sollten Sie wissen und beachten
Hohmann, J. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1999 · Heft 5 · S. 270 bis 271
Dokument
49838
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 19. März 1999 die Neuregelung der geringfügig Beschäftigten beschlossen. Danach müssen ab dem 1. April 1999 alle Personen, die über den 31. März hinaus in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, neu bei der Krankenkasse angemeldet werden
Schlagworte
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE
PERSONEN
EINKOMMEN
INTERNET
BESCHEINIGUNG
KRANKENHÄUSER
KOMMUNIKATION
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen