CareLit Fachartikel
Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1980 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
498895
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kassenarzt hat sich innerhalb der kassenärztlichen Versorgung über die Wirkung und den Erfolg der häuslichen Krankenpflege zu vergewissern. Bei Wegfall der medizinischen Voraussetzungen ist die Krankenkasse unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner vereinbaren einen Vordruck über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege; die Verordnung muß Angaben über den medizinischen und ggf. pflegerischen Bedarf vorsehen. Sofern Krankenkassen nach Maßgabe ihrer Satzungen häusliche
Schlagworte
Kassenarzt
häusliche Krankenpflege
Vertragsärzte
medizinische Versorgung
Kassenärztliche Vereinigung
Umsatzgarantie
Arztstellen
Allgemeinmedizin
Chirurgie
Kinderheilkunde
Neurologie
Schulstandorte
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Physician's Role