CareLit Fachartikel
Nicht hauptamtlich tätige Vertragsärzte bei Justizvollzugsanstalten sind freiberuflich tätig
h · Deutsches Ärzteblatt · 1980 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
499163
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
RECHT FÜR DEN ARZT Nicht hauptamtlich tätige Vertragsärzte bei Justizvollzugsanstalten sind freiberuflich tätig bräuchen seiner Verschreibung in Grenzen bleibt. Damit ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt für die Beantwortung der Frage gewonnen, ob der Gesetzgeber es der freien Entscheidung des Arztes überlassen wollte, ein medizinisch indiziertes Betäubungsmittel auch bei erkennbarer Gefahr der mißbräuchlichen Verwendung zu verschreiben. Sie muß nach der deutlich hervortretenden
Schlagworte
Vertragsärzte
Justizvollzugsanstalten
freiberuflich
Betäubungsmittel
Opiatsucht
Verschreibung
Missbrauch
ärztliche Verantwortung
Steuerfreiheit
Selbständigkeit
Physicians
Drug Misuse
Opioid-Related Disorders
Drug Prescriptions
Legal Issues
Taxation