CareLit Fachartikel

Nicht hauptamtlich tätige Vertragsärzte bei Justizvollzugsanstalten sind freiberuflich tätig

h · Deutsches Ärzteblatt · 1980 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
499163
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
h
Ausgabe
Heft 9 / 1980
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

RECHT FÜR DEN ARZT Nicht hauptamtlich tätige Vertragsärzte bei Justizvollzugsanstalten sind freiberuflich tätig bräuchen seiner Verschreibung in Grenzen bleibt. Damit ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt für die Beantwortung der Frage gewonnen, ob der Gesetzgeber es der freien Entscheidung des Arztes überlassen wollte, ein medizinisch indiziertes Betäubungsmittel auch bei erkennbarer Gefahr der mißbräuchlichen Verwendung zu verschreiben. Sie muß nach der deutlich hervortretenden

Schlagworte

Vertragsärzte Justizvollzugsanstalten freiberuflich Betäubungsmittel Opiatsucht Verschreibung Missbrauch ärztliche Verantwortung Steuerfreiheit Selbständigkeit Physicians Drug Misuse Opioid-Related Disorders Drug Prescriptions Legal Issues Taxation