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Soziale Sicherung im „Praktischen Jahr“: Der sozialund arbeitslosenversicherungsrechtliche Schutz des Medizinstudenten während der praktischen Ausbildung

Dünisch, F. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
499576
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Dünisch, F.
Ausgabe
Heft 50 / 1979
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 28. Oktober 1970) (1), zuletzt modifiziert durch die zweite Änderungsverordnung vom 24. Februar 1978 (2) bestimmt in § 1 Abs. 1, daß das letzte Jahr des Medizinstudiums auf eine zwölfmonatige praktische Ausbildung in Krankenanstalten entfällt. Der kurz als „praktisches Jahr" bezeichnete Ausbildungsabschnitt bedeutet für den Studenten einen mehr oder weniger intensiven Einschnitt in

Schlagworte

soziale Sicherung praktisches Jahr Medizinstudent Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht Ausbildungsstatus rechtlicher Schutz Health Insurance Unemployment Insurance Social Security Student Medical Education Worker's Compensation