CareLit Fachartikel
Arbeitnehmerhaftung wurde eingeschränkt
Molkentin, T. · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 5 · S. 340 bis 342
Dokument
49967
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neuerdings schließt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung eine Haftung von ArbeitnehmerInnen für Schäden durch kleinere Unachtsamkeiten weitgehend aus. Außerdem kann die Arbeitnehmer-haftpflicht durch Tarifvertrag noch weiter eingeschränkt sein. Wer sich dennoch als Beschäftigter vollständig absichern möchte, dem bleibt nur der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Schlagworte
HAFTPFLICHT
SCHADENSERSATZ
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
Pflegezeitschrift