CareLit Fachartikel

BREMEN: Die Heilpraktiker erhalten keine Kammer

Burkart, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
500219
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Burkart, G.
Ausgabe
Heft 39 / 1979
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung maßstab für Ärzte 1978 (BMÄ) oder in einer Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO) enthalten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß BMÄ und E-GO nur für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen gelten. Liquidationen für Privatpatienten müssen nach der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) erstellt werden, es sei denn, daß sich der Patient schriftlich mit einem anderen Abrechnungsmodus (z. B. Privat-Adgo) einverstanden

Schlagworte

Heilpraktiker Kammer Bremen Gesundheit Ausbildung Prüfungsordnung Berufsordnung Bundesminister Gesetzesgrundlagen Beihilfe Liquidation Gebührenordnung Health Practitioners Professional Regulation Health Policy Medical Education