CareLit Fachartikel
BREMEN: Die Heilpraktiker erhalten keine Kammer
Burkart, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
500219
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung maßstab für Ärzte 1978 (BMÄ) oder in einer Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO) enthalten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß BMÄ und E-GO nur für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen gelten. Liquidationen für Privatpatienten müssen nach der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) erstellt werden, es sei denn, daß sich der Patient schriftlich mit einem anderen Abrechnungsmodus (z. B. Privat-Adgo) einverstanden
Schlagworte
Heilpraktiker
Kammer
Bremen
Gesundheit
Ausbildung
Prüfungsordnung
Berufsordnung
Bundesminister
Gesetzesgrundlagen
Beihilfe
Liquidation
Gebührenordnung
Health Practitioners
Professional Regulation
Health Policy
Medical Education