CareLit Fachartikel
Keine Werbefilme in der Arztpraxis
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 6 · S. 89 bis 90
Dokument
50090
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag berichtet von einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 20.05.1999. Das Gericht stellt fest, daß die Werbung im Rahmen eines visuellen Programms im Wartezimmer der Praxis berufsrechtlich unzulässig ist, denn sie verstößt gegen die Verpflichtung des Arztes, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen
Schlagworte
ARZTPRAXIS
MARKETING
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt