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Ärztekammer muß Zweigsprechstunde genehmigen
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 6 · S. 94 bis 96
Dokument
50091
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag berichtet von einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen vom 15.10.1998. Das Gericht urteilt, daß die Genehmigung für eine Zweigsprechstunde zu erteilen ist, soweit es die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung erfordert
Schlagworte
ÄRZTLICHE VERSORGUNG
ARZTPRAXIS
RECHT
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt