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Kongreßfortbildung: Bayerisches Finanzministerium erkennt 5-Stunden-Regelung an
Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
501533
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. ., . Eine Übermittlung personenbezogener Informationen im Einzelfall bedarf der ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Erfolgt die Festlegung der zu übermittelnden Datensätze in einer Rechtsverordnung, so muß das hierzu ermächtigende Gesetz lnhalt der zu übermittelnden Informationen, Zweck der Übermittlung und Ausmaß der zulässigen Verwendung der übermittelten Informationen genau beschreiben (Artikel 80, Absatz 1, Grundgesetz). Und weiter an anderer Stelle: .. ,. "Wird ein teilweiser
Schlagworte
Datenschutz
Sozialdatenbank
Gesundheitswesen
Kongressfortbildung
Bayerisches Finanzministerium
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