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Bundesärztekammer: Richtlinien für die publizistische Tätigkeit von Ärzten

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 2 · S. 1 bis 1

Dokument
501867
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 1979
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN Bundesärztekammer Richtlinien für die publizistische Tätigkeit von Ärzten Die Berufsordnung für die deutschen Ärzte legt fest, daß dem Arzt jegliche Werbung und Anpreisung untersagt und damit standesunwürdig ist. § 21 Abs. 4 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärzte nennt als weitere Berufspflicht des Arztes, daß er nicht dulden Die einsc! llägigen Bestimmungen der Muster-Berufsordnung "§ 21: Werbung und Anpreisung (1)

Schlagworte

Bundesärztekammer Richtlinien Werbung Anpreisung ärztliche Tätigkeit Berufsordnung Weiterbildung medizinische Aufklärung Massenmedien sachliche Information Medical Ethics Medical Education Professional Misconduct Medical Communication Health Policy Physician's Role