CareLit Fachartikel
Bundesärztekammer: Richtlinien für die publizistische Tätigkeit von Ärzten
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
501867
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN Bundesärztekammer Richtlinien für die publizistische Tätigkeit von Ärzten Die Berufsordnung für die deutschen Ärzte legt fest, daß dem Arzt jegliche Werbung und Anpreisung untersagt und damit standesunwürdig ist. § 21 Abs. 4 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärzte nennt als weitere Berufspflicht des Arztes, daß er nicht dulden Die einsc! llägigen Bestimmungen der Muster-Berufsordnung "§ 21: Werbung und Anpreisung (1)
Schlagworte
Bundesärztekammer
Richtlinien
Werbung
Anpreisung
ärztliche Tätigkeit
Berufsordnung
Weiterbildung
medizinische Aufklärung
Massenmedien
sachliche Information
Medical Ethics
Medical Education
Professional Misconduct
Medical Communication
Health Policy
Physician's Role