CareLit Fachartikel
Datensicherung in der Arztpraxis
Hess, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1979 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
501919
CareLit-ID
Jahr
1979
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN Nachdem das Bundesdatenschutzgesetz bereits ein Jahr lang gilt, sind nunmehr zum 1. Januar 1979 auch die in § 6 dieses Gesetzes vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung und insbesondere die in der Anlage zu § 6 Abs. 1 Satz 1 BDSG vorgeschriebenen Einzelmaßnahmen verbindlich geworden. Einige dieser Bestimmungen wirken auch in die ärztliche Praxis hinein. Die Frist von einem Jahr für das
Schlagworte
Datensicherung
Arztpraxis
Bundesdatenschutzgesetz
personenbezogene Daten
Zugangskontrolle
Datenschutzmaßnahmen
organisatorische Maßnahmen
Patientendaten
Data Protection
Medical Records
Privacy
Confidentiality
Health Information Management
Data Security
Deutsches Ärzteblatt