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Kassenärztliche Bundesvereinigung: Beschlüsse, die die Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 Arzt/Ersatzkassenvertrag in ihrer 67. Sitzung am 8. /9. November 1978 gefaßt hat
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1978 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
502026
CareLit-ID
Jahr
1978
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN Unabhängig davon haben die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt, daß ein Teil der in der Praxis beobachteten unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission erst nach der Krankenhauseinweisung von der Klinik mitgeteilt wird, nachdem dort weitere diagnostische Abklärung erfolgte. Auch im Falle des Herzschrittmacherdefektes ist ein solches Vorgehen zu empfehlen, da die Klinik eine bessere Möglichkeit zur
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Arzt
Ersatzkassenvertrag
Arzneimittelkommission
Herzschrittmacher
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Kassenarztsitze
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