CareLit Fachartikel
Weiterbildung
Burkart, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 52 · S. 1 bis 1
Dokument
504400
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Inkrafttreten des 2. Arzneimittelgesetzes Musteranforderungen nur noch schriftlich Am 1. Januar 1978 tritt das 2. Arzneimittelgesetz in Kraft. Dabei ergibt sich — im Gegensatz zum bisher geltenden Recht — eine nicht unwesentliche Änderung bei der Anforderung von Ärztemustern. Nach § 47 Absatz 3 dürfen Muster von Arzneimitteln künftig nur noch aufgrund einer schriftlichen Anforderung abgegeben werden. Auch Muster, die von einem Ärztebesucher erbeten werden, setzen eine
Schlagworte
Weiterbildung
Ausbildung
Fortbildung
Ärztemuster
Arzneimittelgesetz
Unfallverhütungsvorschrift
Education
Medical
Drug Approval
Drug Industry
Occupational Health
Health Services
Adult Education
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