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Sozialschutz für Opfer von Gewalttaten: Informationen über die gesetzlichen Grundlagen

Auberlen, M. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
504958
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Auberlen, M.
Ausgabe
Heft 41 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung THEMEN DER ZEIT Sozialschutz für Opfer von Gewalttaten mannbetrieben mit oft unzulänglicher sozialer Sicherung. In diesem Zusammenhang muß auch auf den § 539 Abs. 1, Ziffer 9 RVO — Nothelfer betreffend — hingewiesen werden. Brackmann kommentiert im Handbuch der Sozialversicherung dazu wie folgt: Informationen über die gesetzlichen Grundlagen Ziel des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist es, den Opfern gezielt und in

Schlagworte

Sozialschutz Opfer Gewalttaten Entschädigung Gesundheitsstörungen soziale Sicherung Erwerbsfähigkeit Versorgung Bundesversorgungsgesetz Antrag Versorgungsamt Rechtsanspruch Victims Social Security Compensation Health Status