CareLit Fachartikel
Haltlos
Durrak · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 32 · S. 1 bis 1
Dokument
505420
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN Der Status des Studenten während des klinischen Praktikums ist als der eines „Pflichtassistenten" definiert. Der Pflichtassistent ist berechtigt, die ihm übertragenen ärztlichen Tätigkeiten unter fachärztlicher Anleitung, Aufsicht und Kontrolle auszuüben. Die Rechtsstellung des Pflichtassistenten soll im übrigen noch gesondert geregelt werden. Zum anderen erhalten Absolventen medizinischer Hochschulen mit „medizinisch-biologischem
Schlagworte
Pflichtassistent
Approbation
Weiterbildung
Berufsausübung
Datenschutz
Informationsrecht
Medical Education
Medical Licensure
Continuing Medical Education
Health Policy
Data Protection
Patient Rights
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