CareLit Fachartikel
Zusammenstellung der diätetischen Nahrung sowie das Zubereiten und Verabreichen von Medizin - keine Grundpflege
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1999 · Heft 7 · S. 179 bis 184
Dokument
50563
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall streiten die Beteiligten um eine Geldleistung der Pflegeversicherung nach der Pflegestufe I. Dabei geht es besonders um die Frage, ob die Zusammenstellung der diätetischen Nahrung sowie das Zubereiten und Verabreichen von Medizin der Grundpflege zuzurechnen ist
Schlagworte
DIÄTKOST
ARZNEIMITTELAPPLIKATION
ALLGEMEINE PFLEGE
URTEIL
PflegeRecht
Neuwied