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SCHLESWIG-HOLSTEIN: Landesrechnungshof betreibt Krankenhausplanung

yn · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
505764
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
yn
Ausgabe
Heft 25 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN Das bundeseinheitliche Schild — das wohlgemerkt nur Ärzten zur Verfügung stehen soll, die von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung häufig Gebrauch machen müssen—wird auf schriftlichen Antrag des Arztes und gegen Empfangsbestätigung von der zuständigen Landesärztekammer ausgegeben. Es enthält die Aufschrift „Arzt — Notfall" und einen Aufkleber mit dem Namen des Arztes, der Bezeichnung der Ärztekammer, dem Datum und dem Siegel

Schlagworte

Krankenhausplanung Schleswig-Holstein Landesrechnungshof Flensburg Neubau finanzielle Risiken Sozialministerium Bettenanzahl Hospitals Health Planning Financial Risk State Government Health Services Emergency Medical Services Deutsches Ärzteblatt