CareLit Fachartikel
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Landesrechnungshof betreibt Krankenhausplanung
yn · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
505764
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN Das bundeseinheitliche Schild — das wohlgemerkt nur Ärzten zur Verfügung stehen soll, die von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung häufig Gebrauch machen müssen—wird auf schriftlichen Antrag des Arztes und gegen Empfangsbestätigung von der zuständigen Landesärztekammer ausgegeben. Es enthält die Aufschrift „Arzt — Notfall" und einen Aufkleber mit dem Namen des Arztes, der Bezeichnung der Ärztekammer, dem Datum und dem Siegel
Schlagworte
Krankenhausplanung
Schleswig-Holstein
Landesrechnungshof
Flensburg
Neubau
finanzielle Risiken
Sozialministerium
Bettenanzahl
Hospitals
Health Planning
Financial Risk
State Government
Health Services
Emergency Medical Services
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