CareLit Fachartikel
Ein AOK-Abgeordneter sagte dem Ärztetag ab
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
505908
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ihm im Zusammenhang gestellt worden ist, ist zu verneinen. Es ist nach geltendem Kassenarztrecht weder unter den im allgemeinen geltenden noch unter den in der Praxis des S in Betracht kommenden besonderen Umständen (umfangreiche standespolitische Tätigkeit) zulässig, daß ein zur Kassenpraxis zugelassener Internist einen Mammomaten, welcher in seinem Eigentum steht, dergestalt mehreren Frauenärzten in seinen Praxisräumen zur Verfügung stellt, daß die Frauenärzte dieses Gerät für ihre
Schlagworte
AOK
Ärztetag
Mammomat
Kassenarzt
Internist
Frauenarzt
Gutachten
Apparategemeinschaft
Kassenarztrecht
SPD
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Medical Legislation
Health Policy
Medical Equipment
Professional Misconduct