CareLit Fachartikel

Vom 80. Deutschen Ärztetag beschlossene Neufassungen in der Berufsordnung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
505909
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 21 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Vom 80. Deutschen Ärztetag beschlossene Neufassungen in der Berufsordnung § 2: Schweigepflicht (7) Zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen der Schweigepflicht unterliegende Tatsachen und Befunde nur soweit mitgeteilt werden, als dabei die Anonymität des Patienten gesichert ist oder dieser ausdrücklich zustimmt. § 4: Verpflichtung zur Weiterbildung Der zur Weiterbildung ermächtigte Arzt hat im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einen ärztlichen Mitarbeiter

Schlagworte

Berufsordnung Schweigepflicht Weiterbildung Sterilisation Anstellungsverträge Zusammenarbeit Presse medizinische Ethik Patientenanonymität ärztliche Verantwortung Aufklärung Publikationen Medical Ethics Confidentiality Continuing Medical Education Sterilization