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Bayern-AOK läßt erneut Termin platzen

nd; DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
506028
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
nd; DÄ
Ausgabe
Heft 18 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung AOK-Antrag „offensichtlich unbegründet" von Herrn Prof. Sewering ist. Dieser Mammomat wird durch die Internisten der Gemeinschaftspraxis nicht benutzt. Der Mammomat steht vielmehr Dachauer freipraktizierenden Frauenärzten zur Benutzung zur Verfügung; diese Ärzte haben damit im Sinne der Wirtschaftlichkeit beachtliche Investitionskosten für einen eigenen Apparat in den eigenen Praxisräumen erspart. Die Benutzung ‚fremder' Apparate ist dem Kassenarzt

Schlagworte

AOK Mammomat Frauenärzte Mammographie Kassenärztliche Vereinigung Rechtsauffassung Mammography Health Care Costs Medical Economics Legal Issues Health Policy Physician's Role Deutsches Ärzteblatt